Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen

Zur Klärung Ihres Anliegens und der Behandlungsnotwendigkeit finden zunächst ein bis maximal drei Sprechstundentermine statt.

Wenn eine Psychotherapie begonnen werden soll, finden im Folgenden sogenannte Probatorische Sitzungen statt. Nach spätestens vier probatorischen Sitzungen wird dann  ein Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse gestellt. 

Die Krankenkasse bewilligt, je nach Antragstellung, entweder bis zu 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 60 Sitzungen (Langzeittherapie). Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist in begründeten Fällen grundsätzlich möglich.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Therapie in meiner Praxis natürlich auch freiwillig selbst tragen. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenvericherungen

Wenn Sie privat krankenversichert sind, wird Ihre Krankenversicherungen in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten berechnet (GOÄ/GOP).